Beim internen Businesslunch beleuchtete unser Rechtsanwaltsanwärter Primus Schwendinger die seit dem 1. Juli 2025 geltenden Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz, die aktuell viele Unternehmen und Immobilientransaktionen betreffen. Besonders spannend waren die praxisnahen Einblicke zu den neuen Regelungen beim Gesellschafterwechsel, der Anteilsübertragung bzw. -vereinigung sowie zur neu eingeführten Immobiliengesellschaft – Themen, die derzeit auch in der Fachwelt intensiv diskutiert werden.
Der regelmäßige fachliche Austausch im Team ist für uns ein zentraler Bestandteil der Qualitätssicherung: So bleiben wir stets am Puls jüngster Gesetzesentwicklungen und können unsere Mandantinnen und Mandanten kompetent und vorausschauend beraten.
Bei Fragen oder individuellem Beratungsbedarf stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.