Dr. Gabriele Meusburger-Hammerer, M.E.S

„Jeder Unter­neh­mer ist auch Privat­per­son. Durch die Errich­tung von letzt­wil­li­gen Verfü­gun­gen kann sicher­ge­stellt werden, dass die Wünsche des Testa­tors tatsäch­lich umge­setzt werden. Die Abde­ckung von Pflicht­teils­an­sprü­chen kann zu erheb­li­chen Liqui­di­täts­schwie­rig­kei­ten der Erben führen. Durch die vorweg­ge­nom­me­ne Erbfol­ge zu Lebzei­ten gegen Erb- und Pflicht­teils­ver­zich­te oder durch die letzt­wil­li­ge Anord­nung von Vermächt­nis­sen zB in Form einer Unter­be­tei­li­gun­gen können prak­ti­ka­ble Lösun­gen geschaf­fen werden. Ich bera­te Sie gerne bei deren Umset­zung.“

Werdegang

Seit 2018: Gesellschafterin und Partnerin TWP Rechtsanwälte
Seit 2016: Rechtsanwältin bei TWP Rechtsanwälte
Seit 2009: Lehrbeauftragte der Fachhochschule Dornbirn für Unternehmensrecht; davor für Gesellschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
2008 bis 2009: Lehrbeauftragte für Gesellschaftsrecht an der Hochschule Liechtenstein
Seit 2007: bei TWP Rechtsanwälte tätig
2007: Promotion (Dr. iur.) Universität Wien
2004 bis 2007: Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Bürgerliches Recht und Handelsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien
2004: Europastudium EURAS, Abschluss M.E.S. an der Donau-Universität Krems
2003: Wissenschaftliche Mitarbeiterin einer Wiener Rechtsanwaltskanzlei
2002: Abschluss Studium der Rechtswissenschaften (Mag. iur.) Universität Wien

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