Gabriele Meusburger-Hammerer
Dr. Gabriele Meusburger-Hammerer, M.E.S „Jeder Unternehmer ist auch Privatperson. Durch die Errichtung von letztwilligen Verfügungen kann sichergestellt werden, dass die Wünsche des Testators tatsächlich umgesetzt werden. Die Abdeckung von Pflichtteilsansprüchen kann zu erheblichen Liquiditätsschwierigkeiten der Erben führen. Durch die vorweggenommene Erbfolge zu Lebzeiten gegen Erb- und Pflichtteilsverzichte oder durch die… Read More