Arbeits- & Sozialrecht

„Rech­te und Pflich­ten schaf­fen klare Regeln und sind der Grund­stein für ein gutes Arbeits­ver­hält­nis. Sie sichern ein konstruk­ti­ves Mitein­an­der und damit verbun­den geschäft­li­chen Erfolg. Wir bera­ten Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber – KMUs im Boden­see­raum genau­so wie inter­na­tio­na­le Konzer­ne – in sämt­li­chen Aspek­ten des indi­vi­du­el­len und kollek­ti­ven Arbeits- und Sozi­al­rechts.“

Arbeit & Soziales

Gesetzesänderungen, aktuelle Gerichtsentscheidungen und die Berücksichtigung der Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber erfordern eine ständige Beobachtung der Materie. Wir beraten Sie kompetent und erstellen die passenden Verträge für unterschiedliche Arbeitsverhältnisse. Damit wird eine optimale Grundlage geschaffen, um professionell zu arbeiten und Unstimmigkeiten vorzubeugen. Ist der Konflikt allerdings nicht mehr vermeidbar, vertreten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der arbeitsgerichtlichen Prozessführung in sämtlichen Angelegenheiten. Eine unserer Kernkompetenzen liegt dabei in der Rechtsberatung und Betreuung von Unternehmen bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen. Im Bereich des Sozialrechts konzentriert sich unsere Expertise auf Gerichtsverfahren bei Sozialversicherungsregressen wie zum Beispiel aus Skiunfällen, Behandlungsfehlern oder Verkehrsunfällen sowie auf die Abwehr und Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

Fachgebiet

Arbeits- & Sozialrecht

INDIVIDUALARBEITSRECHT

Unsere Expertise umfasst sämtliche Bereiche im Individualarbeitsrecht wie Arbeitsverträge, die „Austrifizierung“ von ausländischen Arbeitsverträgen, Vereinbarungen im Zusammenhang mit Betriebsübergängen, Beratung bei Kollektivvertragseinstufungen und die damit zusammenhängende Vermeidung von Lohn- und Sozialdumping. Weiters betreuen wir Sie gerne bei Fragen zu Zielvereinbarungen und leistungsbezogenen Entgelten, Betriebspensionsvereinbarungen, beim Abbau von Arbeitsverhältnissen und Betriebsschließungen (Down Sizing), sowie beim Ausarbeiten von Konkurrenzklauseln, Geheimhaltungsvereinbarungen und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Entlassung oder einvernehmliche Auflösung).

 

ARBEITSZEITRECHT

Im Bereich Arbeitszeitrecht unterstützen wir Sie bei der Arbeitszeitflexibilisierung, bei Gleitzeitvereinbarungen, All-inklusive-Vereinbarungen, All-In-Gehältern, Überstundenvereinbarungen, Altersteilzeitvereinbarungen, Teilzeitarbeit und Mehrstunden sowie bei der Abgeltung von Überstunden.

 

VERTRETUNG IN ARBEITSGERICHTLICHEN VERFAHREN

Arbeitsgerichtliche Prozessführungen in allen Angelegenheiten, insbesondere bei der Geltendmachung von Überstundenansprüchen, Kündigungs- und Entlassungsanfechtungsverfahren zählen zu unseren Schwerpunkten, genauso wie die Beratung und Vertretung bei Auflösung von Arbeitsverhältnissen, wenn ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz besteht (Schwangere, Mütter, Väter, Elternkarenz, Betriebsräte etc.). Zudem vertreten wir Sie bei Verwaltungsstrafverfahren, insbesondere nach dem Arbeitszeitgesetz, Arbeitsruhegesetz, Ausländerbeschäftigungsgesetz, Arbeitnehmerschutzgesetz und dem Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz (LSD-BG).

BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT

Auch bei Betriebsratswahlen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. In den Bereich des Arbeitsverfassungsrechts fallen zudem Betriebsvereinbarungen, insbesondere zu Kontrollmaßnahmen und Kontrollsystemen, Personaldatensystemen, Mitarbeiterbeurteilungen, Arbeitskräfteüberlassung, betriebliche Vorsorgekasse, Arbeitszeit und Gleitzeit, Schichtpläne sowie Sozialpläne.

 

EUROPÄISCHES ARBEITS- UND SOZIALRECHT

Eine unserer Kernkompetenzen liegt in der Rechtsberatung und Betreuung von Unternehmen bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen, vor allem in Bezug auf das anwendbare Arbeitsvertragsrecht und das anwendbare Sozialrecht, grenzüberschreitende Arbeitnehmerentsendungen sowie Arbeitskräfteüberlassungen.