INDIVIDUALARBEITSRECHT
Unsere Expertise umfasst sämtliche Bereiche im Individualarbeitsrecht wie Arbeitsverträge, die „Austrifizierung“ von ausländischen Arbeitsverträgen, Vereinbarungen im Zusammenhang mit Betriebsübergängen, Beratung bei Kollektivvertragseinstufungen und die damit zusammenhängende Vermeidung von Lohn- und Sozialdumping. Weiters betreuen wir Sie gerne bei Fragen zu Zielvereinbarungen und leistungsbezogenen Entgelten, Betriebspensionsvereinbarungen, beim Abbau von Arbeitsverhältnissen und Betriebsschließungen (Down Sizing), sowie beim Ausarbeiten von Konkurrenzklauseln, Geheimhaltungsvereinbarungen und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Entlassung oder einvernehmliche Auflösung).
ARBEITSZEITRECHT
Im Bereich Arbeitszeitrecht unterstützen wir Sie bei der Arbeitszeitflexibilisierung, bei Gleitzeitvereinbarungen, All-inklusive-Vereinbarungen, All-In-Gehältern, Überstundenvereinbarungen, Altersteilzeitvereinbarungen, Teilzeitarbeit und Mehrstunden sowie bei der Abgeltung von Überstunden.
VERTRETUNG IN ARBEITSGERICHTLICHEN VERFAHREN
Arbeitsgerichtliche Prozessführungen in allen Angelegenheiten, insbesondere bei der Geltendmachung von Überstundenansprüchen, Kündigungs- und Entlassungsanfechtungsverfahren zählen zu unseren Schwerpunkten, genauso wie die Beratung und Vertretung bei Auflösung von Arbeitsverhältnissen, wenn ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz besteht (Schwangere, Mütter, Väter, Elternkarenz, Betriebsräte etc.). Zudem vertreten wir Sie bei Verwaltungsstrafverfahren, insbesondere nach dem Arbeitszeitgesetz, Arbeitsruhegesetz, Ausländerbeschäftigungsgesetz, Arbeitnehmerschutzgesetz und dem Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz (LSD-BG).