Öffentliches Recht & Vergabe

„Wenn zwei Partei­en mit unter­schied­li­chen recht­li­chen Stär­ken ausge­stat­tet sind, benö­tigt es neben dem notwen­di­gen Finger­spit­zen­ge­fühl auch einen erfah­re­nen und kompe­ten­ten Vertre­ter. Als solcher unter­stüt­zen wir sowohl die öffent­li­che Hand als auch priva­te Partei­en bei verschie­dens­ten Themen des öffent­li­chen Rechts.“

Öffentliches Recht & Vergabe

Wir beraten unsere Mandanten in sämtlichen Fragen und Themengebieten des öffentlichen Rechts. Wir vertreten Antragsteller, Nachbarn und Standortgemeinden insbesondere im Gewerbe- und Betriebsanlagenrecht. Da die öffentliche Hand eine andere rechtliche Stellung hat als private Personen und Unternehmen, gelten bei einem Aufeinandertreffen der beiden meist besondere Spielregeln. Unsere Juristen von TWP verfügen über umfassende Expertise in den Bereichen des Gewerberechts, des Raumplanungs-, Grundverkehrs- und Baurechts, sowie in den Gebieten der öffentlichen Auftragsvergabe, des Gebühren-, Verkehrs-, Seilbahn- und Eisenbahnrechts, Ökostrom- und Elektrizitätsrechts sowie Telekommunikations- und Rundfunkrechts. Auch im Bereich der Finanzmarktaufsicht sowie bei Fragen der Förderungen und des Beihilferechts sind wir durch umfassende Kenntnis der Materie die richtigen Ansprechpartner und vertreten unsere Mandanten vor Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Gerichtshof.

Fachgebiet

Öffentliches Recht & Vergabe

VERGABEVERFAHREN

Auch die öffentliche Hand bezieht ihre Leistungen am freien Markt. Das Vergabeverfahren sorgt dafür, dass Entscheidungsträger der öffentlichen Hand einerseits sparsam und nachhaltig mit öffentlichen Mitteln wirtschaften und andererseits keine Unternehmen willkürlich und unrechtmäßig bevorzugen. Wir stehen sowohl Auftraggebern als auch Auftragnehmern mit Rat und Tat zur Seite. Von der Wahl des richtigen Vergabeverfahrens über deren Erstellen bis zur Abwicklung, der Auftragswertberechnung und der Bekämpfung von Ausschreibungen, Anträgen auf Vergabenachprüfung und Anfechtung von Entscheidungen bis hin zum Einklagen von Kosten- und Schadenersatz verfügt unser Team über die nötige Erfahrung und Kompetenz.

 

PUBLIC PRIVATE PARTNERSHIP (PPP)

Um hohe Investitionsvolumen der öffentlichen Hand abzufedern, bietet sich manchmal eine Public Private Partnership an, bei der private Unternehmer die finanziellen Risiken eines Projektes (mit)tragen. Die PPP ist eine Bündelung der Stärken beider Seiten: der Partner aus der Privatwirtschaft übernimmt das Erstellen der Leistung, während sich die öffentliche Hand um die gemeinwohlorientierten Ziele kümmert. Bei TWP setzen wir uns mit den komplexen rechtlichen Fragen zu den Themen Vergabe und Subventionen auseinander, klären kommunal-, gesellschafts- und zivilrechtliche Fragen und kümmern uns um das Ausarbeiten der nötigen Verträge.

 

GEWERBEANMELDUNG

Jedes Unternehmen benötigt eine Gewerbeberechtigung, die in der Regel von der Bezirkshauptmannschaft ausgestellt wird. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und zahlreiche Formulare und Anträge ausgefüllt werden. Um einen reibungslosen Ablauf sicher zu stellen, ist eine rechtliche Beratung zu empfehlen. Wir begleiten Sie bei all diesen Behördengängen und stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung gerne zur Seite.

BETRIEBSANLAGEVERFAHREN

Wenn ein neuer Betrieb eröffnet oder an einem bestehenden Betrieb wesentliche Veränderungen vorgenommen werden, ist vorher eine Betriebsanlagengenehmigung einzuholen. Dabei unterscheidet man zwischen zwei Arten von Betriebsanlagen: die genehmigungs- und die nicht genehmigungspflichtige. Wenn Nachbarn gestört sein können oder Gefahren für das Eigentum anderer bestehen könnten, der öffentliche Verkehr beeinträchtig wird oder nachteilige Einwirkungen auf Gewässer befürchtet werden, ist die Betriebsanlage oder deren Veränderung genehmigungspflichtig. Dabei sind neben gewerbe- und baurechtlichen, auch natur-, wasser- oder arbeitsrechtliche Bewilligungen erforderlich. Wir bei TWP kümmern uns um den gesamten Verlauf des Verfahrens, stellen den schriftlichen Antrag und setzen die Projektunterlagen zusammen, stehen als direkte Kontaktperson für die Behörde zur Verfügung und wickeln diese bürokratischen Verfahren zielorientiert ab, damit Sie so schnell wie möglich ihren Betrieb aufnehmen können.

 

FÖRDERUNGEN UND BEIHILFERECHT

Österreich und die EU bieten eine Vielzahl an unterschiedlichen Fördermöglichkeiten. Förderungen der öffentlichen Hand in Österreich unterliegen dabei dem EU-Beihilferecht, das den freien Markt schützen will, Förderungen zu diesem Zweck ordnet und bestimmte Kriterien vorsieht, um staatliche Wettbewerbsbeschränkungen zu verhindern. Ausnahmen wie die De-minimis Verordnung der EU für Förderungen oder Beihilfen, die den Wettbewerb auf Grund Ihrer geringen Höhe nicht beeinträchtigen können, gilt es ebenso zu berücksichtigen wie sektor- oder branchenbezogene Ausnahmen für bestimmte Unternehmens- und Gewerbegruppen.

Um sich in diesem Dschungel orientieren zu können und um zu wissen, welche Fördermöglichkeiten erlaubt sind, stehen wir unseren Mandanten mit unserem Wissen und unserer Erfahrung beim Navigieren durch die verschiedenen Förder- und Beihilfeverfahren zur Seite.