VERGABEVERFAHREN
Auch die öffentliche Hand bezieht ihre Leistungen am freien Markt. Das Vergabeverfahren sorgt dafür, dass Entscheidungsträger der öffentlichen Hand einerseits sparsam und nachhaltig mit öffentlichen Mitteln wirtschaften und andererseits keine Unternehmen willkürlich und unrechtmäßig bevorzugen. Wir stehen sowohl Auftraggebern als auch Auftragnehmern mit Rat und Tat zur Seite. Von der Wahl des richtigen Vergabeverfahrens über deren Erstellen bis zur Abwicklung, der Auftragswertberechnung und der Bekämpfung von Ausschreibungen, Anträgen auf Vergabenachprüfung und Anfechtung von Entscheidungen bis hin zum Einklagen von Kosten- und Schadenersatz verfügt unser Team über die nötige Erfahrung und Kompetenz.
PUBLIC PRIVATE PARTNERSHIP (PPP)
Um hohe Investitionsvolumen der öffentlichen Hand abzufedern, bietet sich manchmal eine Public Private Partnership an, bei der private Unternehmer die finanziellen Risiken eines Projektes (mit)tragen. Die PPP ist eine Bündelung der Stärken beider Seiten: der Partner aus der Privatwirtschaft übernimmt das Erstellen der Leistung, während sich die öffentliche Hand um die gemeinwohlorientierten Ziele kümmert. Bei TWP setzen wir uns mit den komplexen rechtlichen Fragen zu den Themen Vergabe und Subventionen auseinander, klären kommunal-, gesellschafts- und zivilrechtliche Fragen und kümmern uns um das Ausarbeiten der nötigen Verträge.
GEWERBEANMELDUNG
Jedes Unternehmen benötigt eine Gewerbeberechtigung, die in der Regel von der Bezirkshauptmannschaft ausgestellt wird. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und zahlreiche Formulare und Anträge ausgefüllt werden. Um einen reibungslosen Ablauf sicher zu stellen, ist eine rechtliche Beratung zu empfehlen. Wir begleiten Sie bei all diesen Behördengängen und stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung gerne zur Seite.