Kontenregister

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Kontenregister

BANKGEHEIMNIS ADE?

Seit Herbst 2016 ist das zentrale Kontenregister des Finanzministeriums in Betrieb, in dem alle in Österreich bestehenden Sparkonten, Girokonten, Bausparkonten und Wertpapierdepots gespeichert sind. Neben Kontonummer, Eröffnungstag und kontoführendem Kreditinstitut sind auch der Kontoinhaber und sonstige Zeichnungsberechtigte erfasst. In zeitlicher Hinsicht sind alle zum Stichtag 1.3.2015 bestehenden bzw. danach eröffneten Konten betroffen. Die Übermittlung der entsprechenden Daten erfolgt direkt durch die Kreditinstitute oder Wertpapierfirmen.

Die Einführung des Kontenregisters bewirkt letztlich keine vollständige Abschaffung des Bankgeheimnisses, schränkt dieses aber insbesondere gegenüber den Steuerbehörden weitgehend ein.

 

ABFRAGE DES KONTENREGISTERS:

Die Abfrage des Kontenregisters kann im Rahmen von (Finanz-)Strafverfahren und unter bestimmten Voraussetzungen auch im Rahmen von Abgabenverfahren oder bei Steuerprüfungen erfolgen. Durchgeführte Abfragen müssen protokolliert werden und der Betroffene ist per FinanzOnline darüber zu informieren, dass eine Abfrage des Kontenregisters erfolgt ist.

KONTOEINSCHAU:

Im zentralen Kontenregister sind grundsätzlich keine Kontostände oder Buchungen gespeichert. Eine Einschau in diese Daten kann nur bei Vorliegen einer richterlichen Genehmigung erfolgen, ist aber jetzt auch im Abgabeverfahren möglich.

EINSICHT IN DAS KONTENREGISTER

Jeder Betroffene kann über FinanzOnline selbst Einsicht in das Kontenregister nehmen, wobei eine Vertretung nicht möglich ist. Eine solche Einsichtnahme ist durchaus empfehlenswert, weil im Kontenregister noch angeführte aber nicht mehr aktive Konten geschlossen werden sollten, um allfällige Nachfragen zu vermeiden.