BANKGEHEIMNIS ADE?
Seit Herbst 2016 ist das zentrale Kontenregister des Finanzministeriums in Betrieb, in dem alle in Österreich bestehenden Sparkonten, Girokonten, Bausparkonten und Wertpapierdepots gespeichert sind. Neben Kontonummer, Eröffnungstag und kontoführendem Kreditinstitut sind auch der Kontoinhaber und sonstige Zeichnungsberechtigte erfasst. In zeitlicher Hinsicht sind alle zum Stichtag 1.3.2015 bestehenden bzw. danach eröffneten Konten betroffen. Die Übermittlung der entsprechenden Daten erfolgt direkt durch die Kreditinstitute oder Wertpapierfirmen.
Die Einführung des Kontenregisters bewirkt letztlich keine vollständige Abschaffung des Bankgeheimnisses, schränkt dieses aber insbesondere gegenüber den Steuerbehörden weitgehend ein.
ABFRAGE DES KONTENREGISTERS:
Die Abfrage des Kontenregisters kann im Rahmen von (Finanz-)Strafverfahren und unter bestimmten Voraussetzungen auch im Rahmen von Abgabenverfahren oder bei Steuerprüfungen erfolgen. Durchgeführte Abfragen müssen protokolliert werden und der Betroffene ist per FinanzOnline darüber zu informieren, dass eine Abfrage des Kontenregisters erfolgt ist.