Datenschutz & IT-Recht

„Die Digi­ta­li­sie­rung schrei­tet in allen Lebens­be­rei­chen rasch voran. Handy, Compu­ter, Inter­net und E-Mail gehö­ren schon lange zum Alltag. Sprach­as­sis­ten­ten und künst­li­che Intel­li­genz befin­den sich auf dem Vormarsch. Im Zuge dieser Entwick­lung steigt die Bedeu­tung der IT-Infra­struk­tur sowie der damit zusam­men­hän­gen­den Rechts­be­rei­che.“

Datenschutz & IT-Recht

Die Datenschutz-Grundverordnung, die den Datenschutz in der gesamten EU auf eine neue Basis stellt, wird ab Mai 2018 wirksam. Die neue Verordnung regelt nun erstmals ausdrücklich aktuelle Konzepte wie ‚Privacy by Design‘ oder ‚Privacy by Default‘ und bringt neue Verpflichtungen für datenschutzrechtlich Verantwortliche mit sich. Daraus ergeben sich für einige Unternehmen und Institutionen neue Verpflichtungen, wie zum Beispiel die Bestellung eines Datenschutzbeauftragen, das Erstellen eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten oder die Notwendigkeit eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen. In diesen Bereichen empfiehlt es sich, frühzeitig professionelle rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Bei TWP verfügen wir über langjährige Erfahrung in der Beratung zu allen praktisch relevanten Aspekten des Datenschutzrechts und können datenschutzrechtliche Probleme pragmatisch und wirkungsvoll lösen. Ergänzend beraten wir Sie auch im Grenzbereich zwischen Datenschutz und Arbeitsrecht. So setzt die Verarbeitung von personenbezogenen Mitarbeiterdaten in vielen Fällen den Abschluss einer Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat voraus. Bei all diesen Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Fachgebiet

Datenschutz & IT-Recht

DATENSCHUTZ

Aktuelle technische und rechtliche Entwicklungen haben in jüngster Zeit zu einem gesteigerten Interesse am Thema Datenschutz geführt. Mit dem Inkrafttreten der neuen Datenschutz-Grundverordnung wird das Datenschutzrecht sowohl in Österreich als auch in Europa auf eine völlig neue rechtliche Grundlage gestellt. Unser Leistungsspektrum umfasst in diesem Zusammenhang folgende Bereiche: Wir erstellen Verzeichnisse der bestehenden Datenverarbeitungen (einschließlich der Überführung bestehender DVR-Registrierungen) sowie Vereinbarungen mit Auftragsdatenverarbeitern (Dienstleistervereinbarungen), wir übernehmen die Durchführung von Datenschutz-Folgeabschätzungen, die rechtliche Regelung internationaler Datentransfers oder Datenübermittlungen, bearbeiten Anfragen von Betroffenen (Auskunftsbegehren, Löschbegehren, Recht auf Vergessenwerden), erstellen Zustimmungserklärungen, Datenschutzrichtlinien (Privacy Policies) sowie Cookie-Richtlinien und kümmern uns um den Mitarbeiterdatenschutz und die rechtliche Regelung von Videoüberwachung. Gerne bieten wir auch Schulungen zum Thema Datenschutz an und übernehmen die rechtliche Beratung als externer Datenschutzbeauftragter. Zeichnet sich aber bereits eine Streitigkeit ab, die nicht mehr durch Beratung alleine geregelt werden kann, führen wir gerichtliche Verfahren vor der Datenschutzbehörde und vertreten dort die Interessen unserer Mandanten.

 

ONLINEHANDEL

Ein weiterer stark wachsender Bereich ist der Onlinehandel. Auch in diesem Zusammenhang setzt eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit ein stabiles rechtliches Fundament voraus. Wir beraten Sie in Zusammenhang mit der Einrichtung und dem Betrieb von Web-Shops, beim Erstellen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Datenschutzerklärungen.

RECHTLICHE SICHERHEIT DER IT-INFRASTRUKTUR

Traditionell wurde die Betreuung der IT-Infrastruktur meist als technisches Problem betrachtet. Heute sollten Unternehmen und Institutionen unbedingt darauf achten, ihre IT-Infrastruktur auch aus rechtlicher Sicht aktuell zu halten. Hier unterstützen wir Sie zum Beispiel bei Abschluss und Entwurf aller Arten von Softwareverträgen (Kauf von Standard- oder Individualsoftware, Miete und Leasing von Software), Lizenzvereinbarungen, Service Level Agreements oder Vereinbarungen über die Nutzung von Clouddiensten (Cloud Computing, Software as a Service).

 

SCHUTZRECHTE IM INTERNET

Sicher im Internet zu sein wird zunehmend wichtiger. Gerne stehen wir Ihnen auch bei Domainstreitigkeiten (z.B. Domain-Grabbing, Cyber Squatting) oder bei der Durchsetzung von Schutzrechten (Urheberrecht, Markenrecht, Patente und Muster) insbesondere im Bereich des Internets beratend zur Verfügung.

 

TECHNOLOGIERECHT

Wir verfügen zudem über umfangreiche Erfahrung in sämtlichen Bereichen des Technologierechts. So können wir für Sie Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA) zum Schutz ihrer kritischen Informationen entwerfen oder umfangreichere Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen ausarbeiten, die Ihre Interessen optimal berücksichtigen.