INSOLVENZVORBEREITUNG
Wir begleiten sowohl Privatpersonen im Rahmen eines Schuldenregulierungs-, Zahlungsplan- oder Abschöpfungsverfahrens, beraten aber auch Einzelunternehmer und Personengesellschaften beim Stellen eines rechtzeitigen Insolvenzantrags, wenn sie zahlungsunfähig sind. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Unternehmer nicht mehr in der Lage ist, fällige Rechnungen zu bezahlen oder die Mittel dafür zu beschaffen. Wird das Unternehmen in Form einer GmbH oder Aktiengesellschaft betrieben, muss geprüft werden, ob eine Überschuldung vorliegt. Von Überschuldung wird gesprochen, wenn die positiven Vermögenswerte des Unternehmens weniger wert sind, als die Verbindlichkeiten. Ein Insolvenzverfahren wird auf Antrag des zahlungsunfähigen Schuldners oder von den Gläubigern eröffnet. Dieser Antrag muss innerhalb von 60 Tagen ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit gestellt werden. Wir begleiten Sie bei der Prüfung dieser Fragen sowie bei der Vorbereitung einer Insolvenz.
INSOLVENZABWICKLUNG
Ein Insolvenzverfahren verfolgt den Grundsatz, das gesamte Vermögen des Schuldners gleichmäßig und verhältnismäßig auf sämtliche Gläubiger aufzuteilen. Bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestellt das Gericht einen Masseverwalter, der ab diesem Zeitpunkt für das Unternehmen verantwortlich ist. Die Konkurseröffnung wird öffentlich gemacht und die Gläubiger können ab diesem Zeitpunkt ihre Forderungen anmelden. Der Insolvenzverwalter prüft in einem ersten Schritt, ob das Unternehmen fortgeführt oder geschlossen werden soll. Dazu wird das gesamte Anlage- und Umlaufvermögen analysiert. In einem nächsten Schritt erklärt sich der Insolvenzverwalter zu den angemeldeten Forderungen der Gläubiger. In Insolvenzverfahren begleiten wir sowohl Bestandgeber als auch Bestandnehmer und Leasinggeber und beraten Gläubiger bei der Anfechtung von ungerechtfertigten Rechtsgeschäften (Benachteiligung, Begünstigung, Vermögensverschleuderung, Schenkungsanfechtung, inkongruente Deckung, Kenntnisanfechtung, Einlagenrückgewähr etc). Wir beantragen rechtzeitig eine Zwangsversteigerung oder sorgen für eine freihändige Vermögensverwertung.