Apothekenrecht & Medizinprodukte

„Mit der nöti­gen Fach­kennt­nis beglei­ten wir Apothe­ken sowie natio­na­le und inter­na­tio­na­le Unter­neh­men in allen Berei­chen des Apothe­ken-, Phar­ma- und Medi­zin­pro­dukte­rechts. Ob in Bezug auf Konzes­sio­nen für neue Apothe­ken, dem Kauf oder der Über­nah­me von bereits bestehen­den Apothe­ken sowie beim Thema der Zulas­sung neuer Arznei­mit­tel – wir sind Ihr verläss­li­cher Ansprech­part­ner.“

Apothekenrecht & Medizinprodukte

Das Gesundheits- und Apothekenwesen unterliegt strengen Regulierungen und die Anforderungen an die Marktteilnehmer sind ständig im Wandel. Wir von TWP helfen Ihnen beim Ein- oder Austritt in diesen Markt. Wir führen Sie durch sämtliche Phasen der Bedarfsprüfungen und des Konzessionsverfahrens. Wir vertreten sowohl Konzessionswerber als auch Einspruchswerber und Mitbewerber vor Verwaltungsbehörden und Gerichten, beispielsweise durch Einsprüche gegen beantragte Apothekenkonzessionen und die Abwehr von Neukonzessionen. Auch beim Kauf und Verkauf von öffentlichen Apotheken oder bei familiären Nachfolgeregelungen beraten wir Sie umfassend. Gerne erstellen wir Finanzierungs- und Beteiligungsmodelle für Sie. Weiters gehören zu unserem Leistungsspektrum die Begleitung bei Zulassung von Arzneimitteln oder Medizinprodukten sowie sämtliche Anliegen in regulatorischen Belangen.

Fachgebiet

Apothekenrecht & Medizinprodukte

ARZNEIMITTELRECHT

Die zentrale Grundlage des Arzneimittelrechts ist das Arzneimittelgesetz. Gleichzeitig sind eine Anzahl an weiteren Bundesgesetzen, Verordnungen und EU-Richtlinien zu beachten. Bei TWP übernehmen unsere Juristen für Sie die Abwicklung und Beratung in sämtlichen Bereichen des Arzneimittelrechts. Ob Zulassungsverfahren, Registrierung homöopathischer und traditionell pflanzlicher Arzneispezialitäten, Fragen zur Kostenerstattung der Arzneimittel durch gesetzliche Krankenversicherungen, Produkthaftungsfragen oder Fragen zu Bereichen wie Good Laboratory Practices (GLP), Good Manufacturing Processes (GMP), Good Clinical Pracice (GCP) und Good Distribution Practice (GDP) wir geben Ihnen die richtigen Antworten und vertreten Sie kompetent.

KONZESSIONEN

Will man eine Apotheke neu eröffnen, benötigt man hierfür eine Konzession. Diese zu erhalten ist nicht immer einfach. Hier kommen wir ins Spiel und Ihnen zur Hilfe. Wir führen Bedarfsprüfungen durch und untersuchen Bedarfsgutachten der österreichischen Apothekerkammer. Standortbeschreibungen und Betriebsanlageverfahren gehören genauso wie alle Phasen des Konzessionsverfahrens zu unseren Spezialgebieten.