ARZNEIMITTELRECHT
Die zentrale Grundlage des Arzneimittelrechts ist das Arzneimittelgesetz. Gleichzeitig sind eine Anzahl an weiteren Bundesgesetzen, Verordnungen und EU-Richtlinien zu beachten. Bei TWP übernehmen unsere Juristen für Sie die Abwicklung und Beratung in sämtlichen Bereichen des Arzneimittelrechts. Ob Zulassungsverfahren, Registrierung homöopathischer und traditionell pflanzlicher Arzneispezialitäten, Fragen zur Kostenerstattung der Arzneimittel durch gesetzliche Krankenversicherungen, Produkthaftungsfragen oder Fragen zu Bereichen wie Good Laboratory Practices (GLP), Good Manufacturing Processes (GMP), Good Clinical Pracice (GCP) und Good Distribution Practice (GDP) wir geben Ihnen die richtigen Antworten und vertreten Sie kompetent.