GEISTIGES EIGENTUM
Das Recht auf immaterielle Güter wie literarische Werke, technische Erfindungen oder Marken wird als geistiges Eigentum oder Intellectuell property (IP-Recht) bezeichnet. Werke des Geistes sind oft leicht kopierbar. Um dies zu verhindern, bietet jedoch das Immaterialgüterrecht umfassende und weltweite Schutzinstrumente. Bei TWP vertreten wir sämtliche Interessen unserer Mandanten rund um den Schutz Ihrer geistigen Schöpfungen. Bereits zu Beginn unterstützen wir durch die Ausgestaltung von Kooperationsvereinbarungen und Lizenzverträgen, nehmen Marken- und Geschmacksmusterregistrierungen vor und übernehmen im Ernstfall sowohl bei streitiger als auch außerstreitiger Durchsetzung Ihrer Schutzrechte die Vertretung.
SCHUTZRECHTE
In die Entwicklung neuer Ideen wird stets viel Zeit, Energie und Ressourcen investiert. Da wird es nicht gern gesehen, wenn andere Parteien davon profitieren und man selbst leer ausgeht. Durch gewerbliches Schutzrecht kann dieses geistige Eigentum definiert, für einen bestimmten Zeitraum in bestimmten Ländern geschützt und die Nutzung oder Nachahmung durch andere Personen oder Unternehmen ausgeschlossen werden. Die Rechte können auch verkauft, Lizenzen daran vergeben oder als Sicherstellung bei Banken genutzt werden.