GESELLSCHAFTSRECHT
Zu unseren Aufgabenschwerpunkten zählen auch die Restrukturierung von Unternehmen oder Betrieben und die vorbeugende Sanierung, die Strukturierung der Unternehmensfinanzierung und die Begleitung von Kapitalmaßnahmen, die Vorbereitung und Begleitung von Haupt- und Generalversammlungen, die Verhandlung von Syndikatsverträgen, von Optionsvereinbarungen, Gesellschaftsverträgen und Gesellschaftervereinbarungen. Wir bereiten die Bestellung oder Abberufung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten für Sie vor und bieten umfassende Beratung zur Vermeidung oder zur Beilegung von allfälligen Gesellschafterstreitigkeiten.
DER UNTERNEHMENSKAUF
Die häufigste Form einer M&A-Transaktion ist der Unternehmenskauf in Form eines Asset oder Share Deals. Möchte ein Käufer Anteile an einem Unternehmen erwerben, um damit beispielsweise die Kontrolle oder die alleinige Eigentümerstellung zu erlangen, spricht man von einem Share Deal. Bei einem Asset Deal werden sämtliche Unternehmenswerte, wie Grundstücke, Gebäude oder Lagerbestände, einzeln übertragen. Wir begleiten Sie durch alle Phasen einer M&A-Transaktion: Von der ersten Kontaktaufnahme über Vertragsverhandlungen, die Sorgfaltsprüfung (Due Dilligence), die Vertragsunterzeichnung (Signing) bis hin zur Vertragserfüllung (Closing).
VERTRAGSVERHANDLUNGEN
Interessiert sich ein Unternehmen für den Kauf eines Objektes, erfolgt in einem ersten Schritt die Kontaktaufnahme mit der Geschäftsleitung. Vor dem Start der tatsächlichen Verhandlungen wird meist eine Vertraulichkeitsvereinbarung (Non-Disclosure-Agreement, NDA) abgeschlossen. In einem nächsten Schritt wird bei den Verhandlungen eruiert, ob ein ernsthaftes Kaufinteresse besteht. Ist dieses vorhanden, wird ein Letter of Intent erstellt, der die Absicht der Transaktion schriftlich festhält.