Gesellschaften, Transaktionen & Kartellrecht

„Unter­neh­me­risch denken­de Menschen stre­ben nach mehr. Wir von TWP sehen unse­re Aufga­be darin, Unter­neh­mer auf ihrem Weg zu beglei­ten und gemein­sam mit ihnen die stra­te­gi­schen Unter­neh­mens­zie­le zu errei­chen. Wir bera­ten Sie bei diesen großen Schrit­ten, betreu­en Sie voll­um­fas­send, lösungs­ori­en­tiert und effi­zi­ent.“

Gesellschaften, Transaktionen & Kartellrecht

Als Wirtschaftskanzlei mit ausgewiesenen Experten im Gesellschafts- und im Unternehmensrecht bildet die juristische Beratung bei M&A-Transaktionen, Umgründungen (Umstrukturierungen) sowie im Kartellrecht (Fusionskontrolle) einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt von TWP. Unser Expertenteam aus dem Bereich Mergers and Acquisitions (M&A) begleitet unsere Mandanten bei allen Vorgängen im Zusammenhang mit der Übertragung und Umstrukturierung von Unternehmen. Dies gilt für den klassischen Unternehmenskauf (Asset Deal), den Beteiligungskauf (Share Deal) ebenso wie für die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen (Joint ventures), private equity Transaktionen bis hin zum Börsengang von Unternehmen im Rahmen eines initial public offerings oder secondary offerings. Wir begleiten Unternehmen bei Zusammenschlüssen, der Einbringung von Betrieben oder Betriebsteilen in Gesellschaften, Spaltungen, Realteilungen, Umwandlungen und Verschmelzungen, aber auch bei spin-offs, management buy-outs oder squeeze-outs. M&A-Transaktionen und Umgründungen sind rechtliche Querschnittsmaterien von Zivil-, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, genauso wie öffentlichem Wirtschaftsrecht, Kartellrecht, Kapitalmarktrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Immaterialgüter- und Immobilienrecht. Wir beraten unsere Mandanten bei diesen komplexen Themen mit einem schlagkräftigen Team von Experten und begleiten nationale und grenzüberschreitende Fälle jeder Größenordnung.

Fachgebiet

Gesellschaften, Transaktionen & Kartellrecht

GESELLSCHAFTSRECHT

Zu unseren Aufgabenschwerpunkten zählen auch die Restrukturierung von Unternehmen oder Betrieben und die vorbeugende Sanierung, die Strukturierung der Unternehmensfinanzierung und die Begleitung von Kapitalmaßnahmen, die Vorbereitung und Begleitung von Haupt- und Generalversammlungen, die Verhandlung von Syndikatsverträgen, von Optionsvereinbarungen, Gesellschaftsverträgen und Gesellschaftervereinbarungen. Wir bereiten die Bestellung oder Abberufung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten für Sie vor und bieten umfassende Beratung zur Vermeidung oder zur Beilegung von allfälligen Gesellschafterstreitigkeiten.

 

DER UNTERNEHMENSKAUF

Die häufigste Form einer M&A-Transaktion ist der Unternehmenskauf in Form eines Asset oder Share Deals. Möchte ein Käufer Anteile an einem Unternehmen erwerben, um damit beispielsweise die Kontrolle oder die alleinige Eigentümerstellung zu erlangen, spricht man von einem Share Deal. Bei einem Asset Deal werden sämtliche Unternehmenswerte, wie Grundstücke, Gebäude oder Lagerbestände, einzeln übertragen. Wir begleiten Sie durch alle Phasen einer M&A-Transaktion: Von der ersten Kontaktaufnahme über Vertragsverhandlungen, die Sorgfaltsprüfung (Due Dilligence), die Vertragsunterzeichnung (Signing) bis hin zur Vertragserfüllung (Closing).

 

VERTRAGSVERHANDLUNGEN

Interessiert sich ein Unternehmen für den Kauf eines Objektes, erfolgt in einem ersten Schritt die Kontaktaufnahme mit der Geschäftsleitung. Vor dem Start der tatsächlichen Verhandlungen wird meist eine Vertraulichkeitsvereinbarung (Non-Disclosure-Agreement, NDA) abgeschlossen. In einem nächsten Schritt wird bei den Verhandlungen eruiert, ob ein ernsthaftes Kaufinteresse besteht. Ist dieses vorhanden, wird ein Letter of Intent erstellt, der die Absicht der Transaktion schriftlich festhält.

DUE DILLIGENCE (SORGFALTSPRÜFUNG)

Bei dieser Prüfung stellt der potenzielle Verkäufer sämtliche Informationen zur Verfügung, die Aufschluss über die wirtschaftliche und rechtliche Struktur des Unternehmens geben. Unsere Aufgabe dabei ist es, den Status Quo des Unternehmens zu ermitteln sowie mögliche Haftungsrisiken zu identifizieren. Dabei werden alle relevanten Verträge geprüft und nach bestehenden Verbindlichkeiten oder drohenden Risiken gesucht. Nach Abschluss der Sorgfaltsprüfung und auf Basis der Ergebnisse werden der Kaufpreis und die Transaktionsstruktur verhandelt, der Kaufvertrag am Ende festgelegt und unterzeichnet (Signing).

 

KARTELLRECHT

Unternehmen stehen im Wettbewerb und haben zahlreiche wettbewerbs- und kartellrechtliche Bestimmungen einzuhalten. In diesem Rechtsgebiet beraten wir vorbeugend zur Vermeidung verbotener Absprachen und abgestimmter Verhaltensweisen sowie zur Vermeidung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung. Im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen hat insbesondere die Zusammenschlusskontrolle (Fusionskontrolle) eine erhebliche Bedeutung. In diesem Bereich begleiten wir Unternehmen in den Verfahren vor den zuständigen Kartellbehörden (in Österreich die Bundeswettbewerbsbehörde) und bereiten diese detailliert mit Ihnen vor.