Energie & Umwelt

„Die Begriffe erneuerbare Energie, Nachhaltigkeit und Klimaneutralität sind derzeit in aller Munde. Im Jahr 2009 hat die Europäische Union das Klima- und Energiepaket 2020 beschlossen und sich damit zu einer Reduktion der Treibhausgase von mindestens 20 Prozent bis zum Jahr 2020 verpflichtetet.“

ENERGIE & UMWELT

Die Themen Energie und Umwelt verändern in den kommenden Jahren viele Bereiche der Wirtschaft und des täglichen Lebens. Wir beraten unsere Mandanten in sämtlichen Sektoren der Energiewirtschaft, ob Energieversorgungsunternehmer, Projektentwickler und Kraftwerksbetreiber, Industrieunternehmer oder Gemeinde – gerade an den Schnittstellen zu anderen Bereichen wie Umweltrecht, Beihilfen- und Vergaberecht oder Investitionsschutzabkommen finden wir maßgeschneiderte, nachhaltige Lösungen rund um die Themen Energie und Umwelt. Wir beraten unsere Mandanten im nationalen und europäischen Energiewirtschaftsrecht (Strom, Gas), im Bereich Erneuerbare Energien und Ökostrom, in sektorenspezifischen anlagen-, bau- und umweltrechtlichen Belangen sowie in der sektorenspezifischen Vertragsgestaltung. Unsere Expertise umfasst die Themen Energie- und Emissionshandel, Energieeffizienz, Kraftwerks- und Anlagenbau, Beihilfe- und Wettbewerbsrecht genauso wie das Regulierungsrecht. Eine weitere Kernkompetenz liegt in der Verfahrensführung vor den ordentlichen Gerichten inklusive Schiedsverfahren und Vertretung vor nationalen und internationalen Regulierungsbehörden.

Fachgebiet

Energie & Umwelt

ELEKTRIZITÄTS- UND GASWIRTSCHAFTSGESETZ

Das ElWOG 2010 und das GWG regeln die möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas. Heute beruht diese Versorgung immer mehr auf erneuerbaren Energien. Zudem regelt das Gesetz die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas und die Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen. Wir von TWP kennen die Branche sowie die energierechtlichen Gesetze und beraten Sie bei Ihren Fragen zum Thema Energiewirtschaft.

 

ERNEUERBARE ENERGIE UND ÖKOSTROM

Die Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energieträger ist herausfordernd und verlangt neue Ideen und Konzepte; auch in rechtlicher Hinsicht. In diesem Bereich sind innovative Unternehmer und Gemeinden gefordert, neben der erneuerbaren Energieversorgung auch energieeffiziente Maßnahmen zu ergreifen und somit die Energiewende möglich zu machen. Wir beraten Sie in allen rechtlichen Belangen rund um die Themen erneuerbare Energie und Ökostrom, denn gerade an den Schnittstellen zu anderen Rechtsbereichen werden die Fragestellungen meist sehr komplex.

 

E-MOBILITÄT

Das Thema erneuerbare Energie hat schon längst auch den Mobilitätssektor fest im Griff. Neue Verkehrskonzepte, Elektroautos und Carsharing sind wichtige Bausteine, um Mobilität nachhaltig und zukunftssicher zu gestalten. Mit unserem fundierten Know-How in diesen Bereichen unterstützen wir innovative Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Ideen und Geschäftsmodelle.

ENERGIE- UND EMISSIONSHANDEL

Um die gesteckten Ziele zu erreichen, müssen die Treibhausgase massiv reduziert werden. Zu diesem Zweck wurde der EU-Emissionshandel, kurz EU-ETS (Emissions Trading System), eingeführt. Der Handel mit Berechtigungen für Treibhausgasemissionen findet in 28 Mietgliedstaaten der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen statt. Energieintensive Industrieunternehmen sowie Energieversorger müssen entsprechend dem Ausmaß der Emissionen ihrer Anlagen Emissionszertifikate abgeben. Die Zertifikate werden von den Staaten nach streng harmonisierten Regeln ausgegeben und sind dann frei handelbar. Ziel des Emissionshandels ist es, die Treibhausgasemissionen der betroffenen Sektoren möglichst effizient zu reduzieren. Das Handelssystem funktioniert nach dem Prinzip des „Cap and Trade“: Zu Beginn der Handelsperiode wird eine Obergrenze für Emissionen aus Anlagen festgelegt – daraus ergibt sich die Gesamtzahl der zur Verfügung stehenden Zertifikate. Während einer Periode können keine weiteren Zertifikate ausgegeben werden. Wir übernehmen diese bürokratischen Schritte für Sie und beraten Sie vollumfassend zu den Themen Energie- und Emissionshandel.

 

KRAFTWERKS- UND ANLAGENBAU

Öffentlich-rechtliche Vorgaben müssen eingehalten werden – daran führt kein Weg vorbei. Ob Neubau, Umbau oder Erweiterung einer Anlage, die rechtliche Genehmigung muss vorhanden sein. Die Gesetze im Bereich Baurecht und Anlagenbau zeigen auf, welche Vorhaben wo realisiert werden können und welche Bewilligungen dafür nötig sind. Mit einer vorausschauenden Planung ist daher immer auch eine umfassende Berücksichtigung der genehmigungsrechtlichen Vorgaben verbunden. Unsere Experten im Bereich Energie & Umwelt beraten seit Jahren Projektentwickler und Betreiber von Anlagen in allen Rechtsfragen rund um Bau- und Genehmigungsverfahren. Gern unterstützen wir Sie mit unserer Erfahrung bei komplexen Problemstellungen und Verhandlungen mit der Behörde.