Erbrecht & Unternehmensnachfolge

„Was passiert nach dem Tod mit meinem Besitz? Ein Frage, mit der sich niemand gerne beschäftigt. Und doch ist sie wichtig. Wir beraten Familienunternehmen und Privatpersonen beim Erstellen und Strukturieren von Nachfolgekonzepten zur Übergabe von Unternehmen und Vermögen auf die nächste Generation sowie auf Stiftungen, Fonds oder Trusts.“

Unternehmensnachfolge & Erbrecht

Geht es um das Erbe, müssen wichtige, sehr persönliche und wohl überlegte Entscheidungen getroffen werden. Denn neben der langfristigen Sicherung des Unternehmenserfolgs geht es in den meisten Fällen auch um die persönliche Familiensituation des Unternehmers. Dieser sensiblen Interessenlage sind wir uns bewusst und beweisen Kompetenz und Taktgefühl. Neben gesellschaftsrechtlichen Themen, wie (Mehrheits-) Stimmrechten, Gewinnverwendungsbeschlüssen, (qualifizierte) Nachfolgeklauseln in Gesellschaftsverträgen, Aufgriffsrechten, etc. sind bei der Vermögensübertragung innerhalb und außerhalb der Familie komplexe zivil-, erb-, familien- und steuerrechtliche Fragen zu klären. Wir erarbeiten für Sie die rechtlich erforderliche Dokumentation, setzen diese Schritte effizient um und stehen Ihnen mit Wissen, Erfahrung und Fingerspitzengefühl zur Seite.

Fachgebiet

Unternehmensnachfolge & Erbrecht

NACHFOLGEPLANUNG

Gute Unternehmensführung zeichnet sich durch vorausschauende Planung aus. Im Bereich der Vermögens- und Nachfolgeplanung bieten wir individuelle Lösungen und ganzheitliche Konzepte. Wir haben die familien- und erbrechtlichen sowie die gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Fragen für unsere Mandanten im Blick. In diesem Zusammenhang sind wir auch mit der Gründung von Stiftungen, Fonds und Trusts vertraut. Unser Team vereint rechtliche und steuerrechtliche Kompetenz, bündelt Fachwissen und ist mit Steuerberatern und Notaren optimal vernetzt.

 

TESTAMENTE UND LETZTWILLIGE VERFÜGUNGEN

Jeder Unternehmer ist auch Privatperson. Nur durch die Errichtung von Testamenten und letztwilligen Verfügungen ist sichergestellt, dass tatsächlich die Wünsche des Testators umgesetzt werden. Die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen ist nicht nur besonders wichtig und kompliziert, sondern kann oftmals zu erheblichen Liquiditätsschwierigkeiten führen. Durch die letztwillige Anordnung der Stundung von Pflichtteilsansprüchen, die Anordnung von Ratenzahlungen oder Unterbeteiligungen kann dem zum Beispiel Abhilfe geschaffen werden. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung und bieten Unternehmern, Führungskräften, Privatpersonen und deren Familien, ferner Banken, Vermögensverwaltern und Family Offices eine umfassende fachübergreifende Beratung an. Diese umfasst alle Aspekte des Gesellschafts-, Steuer-, Familien-, Immobilien- und Erbrechts und bezieht auch das Erstellen von Erbverträgen, Ehepakten, die Abwicklung von Verlassenschaften sowie die Gründung von Privatstiftungen und Fonds in die Gestaltungsüberlegungen mit ein. Für global agierende Mandanten übernehmen wir auch die grenzüberschreitende Nachfolgeplanung

SCHENKUNG AUF DEN TODESFALL

Eine Schenkung auf den Todesfall ist ein Versprechen zwischen Geschenkgeber und Geschenknehmer über die Übertragung von Vermögen im Falle des Todes. Im Unterschied zu einem Testament kann die Schenkung auf den Todesfall nicht einfach geändert werden. Der Geschenkgeber ist an seine Schenkung gebunden und kann sie nur gemeinsam mit dem Geschenknehmer abändern oder auflösen. Gerne beraten wir Sie über die Vor- und Nachteile dieser Vertragsart.

 

VORSORGEVOLLMACHT

Krankheit und Alter sind Themen, mit denen sich niemand gerne auseinandersetzt. Die Vorsorgevollmacht hilft, wenn eine Person beispielsweise durch einen Unfall geschäftsunfähig wird. Tritt dieser Fall ein, wird eine Person des Vertrauens und nicht ein gerichtlich bestellter Sachwalter zum Vertreter bestellt. Die Vorsorgevollmacht verlängert somit die Selbstbestimmung und ermöglicht die friktionslose Fortführung von Unternehmen (z.B. Ausübung von Stimmrechten etc.). Gerne beraten wir Sie über den möglichen Inhalt und Umfang einer Vorsorgevollmacht.