NACHFOLGEPLANUNG
Gute Unternehmensführung zeichnet sich durch vorausschauende Planung aus. Im Bereich der Vermögens- und Nachfolgeplanung bieten wir individuelle Lösungen und ganzheitliche Konzepte. Wir haben die familien- und erbrechtlichen sowie die gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Fragen für unsere Mandanten im Blick. In diesem Zusammenhang sind wir auch mit der Gründung von Stiftungen, Fonds und Trusts vertraut. Unser Team vereint rechtliche und steuerrechtliche Kompetenz, bündelt Fachwissen und ist mit Steuerberatern und Notaren optimal vernetzt.
TESTAMENTE UND LETZTWILLIGE VERFÜGUNGEN
Jeder Unternehmer ist auch Privatperson. Nur durch die Errichtung von Testamenten und letztwilligen Verfügungen ist sichergestellt, dass tatsächlich die Wünsche des Testators umgesetzt werden. Die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen ist nicht nur besonders wichtig und kompliziert, sondern kann oftmals zu erheblichen Liquiditätsschwierigkeiten führen. Durch die letztwillige Anordnung der Stundung von Pflichtteilsansprüchen, die Anordnung von Ratenzahlungen oder Unterbeteiligungen kann dem zum Beispiel Abhilfe geschaffen werden. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung und bieten Unternehmern, Führungskräften, Privatpersonen und deren Familien, ferner Banken, Vermögensverwaltern und Family Offices eine umfassende fachübergreifende Beratung an. Diese umfasst alle Aspekte des Gesellschafts-, Steuer-, Familien-, Immobilien- und Erbrechts und bezieht auch das Erstellen von Erbverträgen, Ehepakten, die Abwicklung von Verlassenschaften sowie die Gründung von Privatstiftungen und Fonds in die Gestaltungsüberlegungen mit ein. Für global agierende Mandanten übernehmen wir auch die grenzüberschreitende Nachfolgeplanung