OLG Wien 27.9.2023, 8 Ra 47/23z
(ARD 6884/6/2023)
In der Praxis stellt sich für Arbeitgeber oft die Frage, ob Minusstunden vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen werden dürfen. Zuletzt hat sich das Oberlandesgericht Wien, 8 Ra 47/23z, 27.9.2023, mit dieser Frage beschäftigt.
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin war im Zeitraum von 2.5.2017 bis 17.12.2021 bei der beklagten Partei als Zustellerin beschäftigt. Im Beendigungszeitpunkt hatte die Klägerin 150 Minusstunden, für welche die Arbeitgeberin im Rahmen der Endabrechnung einen Gehaltsabzug vorgenommen hat. Die Klägerin begehrte die Zahlung des Arbeitsentgeltes für diese Minusstunden. Das Entstehen der Minusstunden sei nach Ansicht der Klägerin einzig und allein auf die Arbeitgebersphäre zurückzuführen, weshalb der Anspruch zu Recht bestehe.