Änderung des Richtwertgesetzes mit dem 2. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz – 2. MILG
BGBL I 12/2016
Gemäß der geltenden Rechtslage werden die Richtwerte seit 1.4.2008 jedes zweite Jahr angepasst. Die letzte Erhöhung der Richtwerte fand im Jahr 2014 statt und sollte demnach die nächste Erhöhung am 1.4.2016 erfolgen.
Mit der Änderung wird einmalig von einem zweijährigen Veränderungszeitraum auf eine dreijährige Frequenz umgestiegen, sodass die nächste Richtwertanpassung erst am 1.4.2017 erfolgt. Ab dem 1.4.2017 wird die Richtwertanpassung wie gewohnt in einem Zwei-Jahres-Rhythmus erfolgen.
Mit der Änderung bezweckt der Gesetzgeber aufgrund des insgesamt gestiegenen Mietzinsniveaus eine Erleichterung für die Mieter herbeizuführen. Die Änderung tritt mit 1.4.2016 in Kraft.