BGBl I 12/2016

BGBL I 12/2016

Gemäß der geltenden Rechtslage werden die Richtwerte seit 1.4.2008 jedes zweite Jahr angepasst. Die letzte Erhöhung der Richtwerte fand im Jahr 2014 statt und sollte demnach die nächste Erhöhung am 1.4.2016 erfolgen.

Mit der Änderung wird einmalig von einem zweijährigen Veränderungszeitraum auf eine dreijährige Frequenz umgestiegen, sodass die nächste Richtwertanpassung erst am 1.4.2017 erfolgt. Ab dem 1.4.2017 wird die Richtwertanpassung wie gewohnt in einem Zwei-Jahres-Rhythmus erfolgen.