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UND ANDERE KRYPTOWÄHRUNGEN

Die vor einigen Jahren eingeführten Kryptowährungen, allen voran Bitcoins, haben durch teilweise spektakuläre Wertsteigerungen für allgemeines Aufsehen gesorgt. Die potentiellen Anwendungsmöglichkeiten sind sowohl im positiven als auch im negativen Sinn vielfältig und derzeit noch nicht zur Gänze abzuschätzen. Grundsätzlich sind Kryptowährungen dadurch gekennzeichnet, dass die damit durchgeführten Transaktionen schnell, zu günstigen Konditionen und weitgehend anonym erfolgen.

RECHTLICHE EINORDNUNG:

Eine rechtliche Einordnung von Kryptowährungen ist schwierig und mit großer Unsicherheit verbunden. Bisher gibt es in diesem Bereich auch keine gerichtlichen Entscheidungen. Es muss betont werden, dass wegen der weitgehenden Anonymität der Beteiligten an Transaktionen mit Kryptowährungen rechtliche Maßnahmen auch bei rechtswidrigem Verhalten Dritter in der Regel nicht wirksam sind. Bei der Spekulation mit Kryptowährungen ist zu beachten, dass in der Vergangenheit oft extreme Kursschwankungen zu beobachten waren und dass auch diesbezüglich keinerlei Absicherung im Falle von möglichen Verlusten besteht.

STEUERLICHE BEHANDLUNG:

Zur steuerlichen Behandlung von Bitcoins liegen bereits erste Entscheidungen vor. Demnach unterliegt der Umtausch von Bitcoins in offizielle Währungen nicht der Umsatzsteuer. Mit Kryptowährungen erzielte Spekulationsgewinne unterliegen aber der Einkommenssteuer, wenn nicht die Behaltefrist von einem Jahr eingehalten wurde. Trotz der beschriebenen rechtlichen Probleme von Kryptowährungen ist davon auszugehen, dass dieses Phänomen nicht zur Gänze verschwinden wird und in Zukunft eher wichtiger werden wird. Für den Gesetzgeber stellt dies eine große Herausforderung dar.