Das Ende von (Un)Safe Harbor

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Das Ende von (Un)Safe Harbor

ENTSCHEIDUNG EUROPÄISCHER GERICHTSHOF

In einer jüngst ergangenen Entscheidung, die auch medial für große Aufmerksamkeit sorgte, hat der Europäische Gerichtshof die Safe Harbor-Vereinbarung der EU mit den USA für ungültig erklärt. Auf Basis dieser Vereinbarung konnten bisher personenbezogene Daten zumeist ohne gesonderte Genehmigung an US-amerikanische Unternehmen transferiert werden. Aufgrund der Dominanz US-amerikanischer IT-Konzerne (zum Beispiel Google, Amazon, Facebook) hatte die „Safe Harbor“-Vereinbarung große praktische Bedeutung. Als Hauptgrund für die Aufhebung wurden vom Europäischen Gerichtshof die weitreichenden Zugriffsmöglichkeiten amerikanischer Behörden auf die übermittelten personenbezogenen Daten angeführt.

AUSWIRKUNGEN FÜR VERBRAUCHER

Für Verbraucher wird die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof zunächst geringe praktische Auswirkungen haben. Es ist allerdings möglich, dass Unternehmen zukünftig vermehrt ausdrückliche Zustimmungen zur Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA einholen werden. Bevor eine solche Zustimmung erteilt wird, sollte genau geprüft werden, ob eine solche Übermittlung gewünscht ist und welche Daten tatsächlich betroffen sind.

AUSWIRKUNGEN FÜR UNTERNEHMEN

Für Unternehmen, die bisher bereits personenbezogene Daten in die USA übermittelten, ist eine Überprüfung der in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Vereinbarungen und Regelungen dringend erforderlich. Aufgrund der bestehenden österreichischen Rechtslage muss in vielen Fällen eine Genehmigung durch die österreichische Datenschutzbehörde eingeholt werden. Die europäischen Datenschutzbehörden haben bereits angekündigt, dass ab Beginn des Jahres 2016 mit vertieften Kontrollen und bei Verstößen mit Strafen zu rechnen ist.