(EU) Nr. 655/2014

NEUSTE ENTSCHEIDUNGEN

Die Europäische Verordnung zur vorläufigen Kontenpfändung (EU) Nr. 655/2014 ist ab 18.01.2017 anzuwenden

(EU) NR. 655/2014

Die Verordnung gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten außer dem Vereinigten Königreich und Dänemark. Der Europäische Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung soll ohne vorherige Anhörung des Schuldners erlassen werden. Im Einklang mit den bestehenden europäischen Verfahren werden Beschlüsse zur vorläufigen Kontenpfändung, die nach diesem Verfahren in einem Mitgliedstaat erlassen wurden, in

anderen Mitgliedstaaten automatisch anerkannt und vollstreckt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens bedarf.

Damit soll dem Vorgehen mancher zahlungsunwilliger Schuldner, dass sie ihre Guthaben von  einem inländischen Konto auf in anderen Mitgliedstaaten eröffnete Konten überweisen, ein juristischer Riegel vorgeschoben werden. Die grenzüberschreitende Zwangsvollstreckung wird jedenfalls erleichtert.