``Fake President Fraud``

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``Fake President Fraud`` Internes Kontrollsystem und Geschäftsführerhaftung

OGH VOM 3.8.2021, 8 OBA 109/20 T

In einer neuen – in den Wirtschaftsmedien bereits erörterten – Entscheidung des OGH hat das Höchstgericht neuerlich zur Reichweite der Sorgfaltspflichten eines Geschäftsführers einer GmbH Stellung genommen. Der Fall war brisant: Ein börsennotiertes Unternehmen fiel einem „Fake President Fraud“ zum Opfer (das ist ein ausgeklügelter Betrug, bei dem leitende Mitarbeiter zu Überweisungen an Betrüger veranlasst werden; dies im Glauben, sie handelten im Auftrag der Konzernleitung). Der OGH setzt sich in dieser ausführlich begründeten Entscheidung vom 3.8.2021 (8 ObA 109/20t) im Detail mit den Tatsachen und den Anforderungen an ein Internes Kontrollsystem eines Unternehmens auseinander

In den Rechtsausführungen lotete der OGH die Grenzen der Sorgfaltspflichten eines Geschäftsführers aus und legte fest, wann diese Pflichten „überspannt“ würden. Im konkreten Fall kam dem beklagten Geschäftsführer zugute, dass diese Betrugsart zur Zeit des Vorfalls noch nicht bekannt war. Nach dieser Entscheidung gelten somit erhöhte Sorgfaltsanforderungen für Geschäftsführer.

 

 

Dr. Viktor Thurnher (Stand 24.11.2021)