OGH VOM 3.8.2021, 8 OBA 109/20 T
In einer neuen – in den Wirtschaftsmedien bereits erörterten – Entscheidung des OGH hat das Höchstgericht neuerlich zur Reichweite der Sorgfaltspflichten eines Geschäftsführers einer GmbH Stellung genommen. Der Fall war brisant: Ein börsennotiertes Unternehmen fiel einem „Fake President Fraud“ zum Opfer (das ist ein ausgeklügelter Betrug, bei dem leitende Mitarbeiter zu Überweisungen an Betrüger veranlasst werden; dies im Glauben, sie handelten im Auftrag der Konzernleitung). Der OGH setzt sich in dieser ausführlich begründeten Entscheidung vom 3.8.2021 (8 ObA 109/20t) im Detail mit den Tatsachen und den Anforderungen an ein Internes Kontrollsystem eines Unternehmens auseinander