Der lang erwartete Begutachtungsentwurf für eine Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) wurde am 26.5.2023 vorgestellt. Die Begutachtungsfrist endet am 7.7.2023.
Durch die Absenkung des GmbH-Mindeststammkapitals auf € 10.000,– soll das wirtschaftliche Risiko von Gesellschaftern einer GmbH verringert werden. Das mag auf dem Papier vielversprechend klingen. Da aber die Anlaufkosten einer GmbH erfahrungsgemäß über dem gesetzlich vorgesehenen Mindestkapital liegen (welches zudem nur zur Hälfte einzubezahlen ist), wird, sofern nicht auf sonstige Weise Eigenkapital zur Verfügung gestellt wird, weiterhin Fremdkapital erforderlich sein, das vielfach von den Gesellschaftern mit ihrem Privatvermögen besichert werden muss.
Alternativ zur „klassischen“ GmbH soll eine neue Kapitalgesellschaftsform („Flexible Kapitalgesellschaft“ oder auch „FlexCo“) geschaffen werden, die auf internationalen Beispielen aufbaue und besonders für innovative Startups und Gründer in der Frühphase eine international wettbewerbsfähige Option bieten soll. Die FlexCo kann ebenfalls wie eine GmbH nach § 9a GmbHG vereinfacht (ohne Notariatsakt) gegründet werden.