ANFORDERUNGEN FÜR DIE GÜLTIGKEIT EINER VERSCHMELZUNG
OGH VOM 27.2.2017, 6 OB 253/16 Y
In einer vor kurzem ergangenen Entscheidung hat der OGH die unbedingt erforderlichen Anforderungen für die Rechtswirksamkeit einer Verschmelzung präzisiert. Das ist von Bedeutung, weil alle wesentlichen Voraussetzungen spätestens bei Anmeldung der Verschmelzung zum Firmenbuch, die spätestens neun Monate nach dem Verschmelzungsstichtag erfolgen muss, bereits vorliegen müssen. Dazu gehört neben dem Verschmelzungsvertrag (einem Umwandungsplan) insbesondere auch der erforderliche Gesellschafterbeschluss nach § 98 GmbHG.
Wird dieser Beschluss erst nach Ablauf der 9-Monatsfrist (zB nach einem entsprechenden Verbesserungsauftrag des Firmenbuchgerichtes) gefasst, wurde dieser außerhalb der maßgeblichen Frist errichtet und ist damit ungültig.