Gültigkeit einer Verschmelzung

NEUSTE ENTSCHEIDUNGEN

Anforderungen für die Gültigkeit einer Verschmelzung

ANFORDERUNGEN FÜR DIE GÜLTIGKEIT EINER VERSCHMELZUNG

OGH VOM 27.2.2017, 6 OB 253/16 Y

In einer vor kurzem ergangenen Entscheidung hat der OGH die unbedingt erforderlichen Anforderungen für die Rechtswirksamkeit einer Verschmelzung präzisiert. Das ist von Bedeutung, weil alle wesentlichen Voraussetzungen spätestens bei Anmeldung der Verschmelzung zum Firmenbuch, die spätestens neun Monate nach dem Verschmelzungsstichtag erfolgen muss, bereits vorliegen müssen. Dazu gehört neben dem Verschmelzungsvertrag (einem Umwandungsplan) insbesondere auch der erforderliche Gesellschafterbeschluss nach § 98 GmbHG.

Wird dieser Beschluss erst nach Ablauf der 9-Monatsfrist (zB nach einem entsprechenden Verbesserungsauftrag des Firmenbuchgerichtes) gefasst, wurde dieser außerhalb der maßgeblichen Frist errichtet und ist damit ungültig.

Zudem stellte der OGH klar, dass die Vereinfachung nach § 232 Abs 1a AktG (kein Beschluss der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft, wenn sich deren Aktien direkt oder indirekt zur Gänze in der Hand der übernehmenden Gesellschaft befinden), der nach § 96 Abs 2 GmbHG auch für die Verschmelzung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung gilt, nur beim Up-Stream-Merger, nicht jedoch beim Side-Stream-Merger anzuwenden ist. Nur bei der Verschmelzung up-stream bestehe tatsächlich kein Bedarf nach einem umfassenden Schutz der Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft; dieser Gedanke könne nicht auf einen Side-Stream-Merger übertragen werden.