OGH VOM 21.10.2020, 7 OB 165/20 W
In seiner kürzlich veröffentlichen Entscheidung beschäftigte sich der OGH mit der Gerichtszuständigkeit bei Klagen aus einem Versicherungsverhältnis.
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Vermittler betreibt ein Unternehmen im Bereich der Finanzdienstleistung und entwickelte gemeinsam mit der in Liechtenstein ansässigen Rechtsvorgängerin der Beklagten ein Lebensversicherungsprodukt. Der Vermittler war für die gesamte Kommunikation mit den Kunden des ausschließlich für Österreich maßgeschneiderten Finanzprodukts sowie dessen Vertriebsstruktur zuständig. Der Vertriebsstruktur wurde so ausgestaltet, dass der Vermittler weitere vier Vertriebshauptpartner unter sich hatte, welche wiederum Subvermittler beschäftigten.