Klagen aus Versicherungsverhältnis

NEUSTE ENTSCHEIDUNGEN

Klagen aus Versicherungsverhältnis – Gerichtszuständigkeit

OGH VOM 21.10.2020, 7 OB 165/20 W

In seiner kürzlich veröffentlichen Entscheidung beschäftigte sich der OGH mit der Gerichtszuständigkeit bei Klagen aus einem Versicherungsverhältnis.

 

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Vermittler betreibt ein Unternehmen im Bereich der Finanzdienstleistung und entwickelte gemeinsam mit der in Liechtenstein ansässigen Rechtsvorgängerin der Beklagten ein Lebensversicherungsprodukt. Der Vermittler war für die gesamte Kommunikation mit den Kunden des ausschließlich für Österreich maßgeschneiderten Finanzprodukts sowie dessen Vertriebsstruktur zuständig. Der Vertriebsstruktur wurde so ausgestaltet, dass der Vermittler weitere vier Vertriebshauptpartner unter sich hatte, welche wiederum Subvermittler beschäftigten.

Einer dieser Vertriebshauptpartner des Vermittlers beschäftigte einen Subvermittler, der dem Kläger das Finanzprodukt vorstellte, wobei als Vermittlerin die Vertriebspartnerin auftrat. Der Kläger klagte den Vermittler am Ort der Niederlassung des Subvermittlers bzw des Vertriebshauptpartners, welche beide ihren Sitz in Wien hatten und begehrte die Erfüllung des abgeschlossenen Rentenversicherungsvertrages. Die Beklagte bestritt und wandte die mangelnde internationale örtliche Zuständigkeit ein.

 

Der OGH führte hierzu Folgendes aus: In Fällen, in denen Versicherer an zahlreichen vom Sitz des Unternehmens oft weit entfernten Orten Agenten anstellen, welche dann Verträge abschließen, entspricht es dem Schutzzweck des § 48 VersVG den Versicherungsunternehmer am Ort der Niederlassung des Unteragenten zu klagen. Gemäß § 48 VersVG ist also für die dort genannten Streitigkeiten (Klagen aus dem Versicherungsverhältnis) bei Einschaltung eines Subagenten das Gericht jenes Ortes zuständig, an dem dieser Subagent, der dem Versicherungsvermittler gegenübergetreten ist, seine Niederlassung oder in Ermangelung einer solchen seinen Wohnsitz hat.

 

Mag. Tülay Keskin (Stand 22.2.2021)