AUCH PRIVATPERSONEN BETROFFEN
Im Zuge der Finanzkrise ab dem Jahr 2007 konnten einige europäische Banken nur noch durch einen so genannten Bail-out, das heißt durch die direkte Übernahme von Schulden durch Staaten und letztlich die Steuerzahler gerettet werden. Eine nennenswerte Beteiligung der Eigentümer und der sonstigen Gläubiger der betroffenen Banken, auch Bail-in genannt, erfolgte dabei in vielen Fällen nicht, was vielfach kritisiert wurde.
NEUE REGELN ZUM BAIL-IN:
Um bei zukünftigen Krisen auch eine Beteiligung von Eigentümern und Gläubigern durchsetzen zu können wurde auf europäischer Ebene eine Richtlinie erlassen, in der auch Regelungen zu einem Bail-in vorgesehen sind. In Österreich wurden im Jahr 2015 die entsprechenden Regelungen im Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken umgesetzt, wobei hier vom Instrument der Gläubigerbeteiligung gesprochen wird.