Kündigungsanfechtung

NEUSTE ENTSCHEIDUNGEN

Kündigungsanfechtung bei Widerspruch des Betriebsrats gegen die Kündigung

OGH VOM 24.1.2020, 8 OBA 48/19W

Der OGH hast zuletzt mit seiner Entscheidung vom 24.1.2020 zu 8 ObA 48/19w klargestellt, wer bei Widerspruch des Betriebsrats gegen die Kündigung zur Kündigungsanfechtung gemäß § 105 ArbVG berechtigt ist.

 

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Arbeitnehmer wurde von seinem Arbeitgeber gekündigt. Der Betriebsrat hat dieser Kündigung ausdrücklich widersprochen. In der Folge begehrte der Arbeitnehmer mittels Kündigungsanfechtungsklage, die Kündigung wegen Sozialwidrigkeit für rechtsunwirksam zu erklären.  Weder vor Ausspruch der Kündigung noch vor Klagseinbringung gab es einen Kontakt zwischen dem klagenden Arbeitnehmer und dem Betriebsrat.

Dazu hält der OGH klarstellend fest, dass nach der Konzeption des Gesetzes (§ 105 ArbVG) das Recht, die Kündigung anzufechten, im Fall eines Widerspruchs des Betriebsrats gegen die Kündigung primär dem Betriebsrat, und diesem nur dann zukommt, wenn der Arbeitnehmer von ihm die Anfechtung verlangt hat.

 

An das „Verlangen“ des Arbeitnehmers iSd § 105 Abs 4 ArbVG an den Betriebsrat, die Kündigung anzufechten, sind keine besonderen formellen Ansprüche zu stellen. Wesentlich ist, dass aus den Erklärungen des Arbeitnehmers insgesamt hervorgeht, dass er möchte, dass seine Kündigung durch Ausübung des Anfechtungsrechts nach § 105 ArbVG wieder aufgehoben wird.

 

Setzt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Anfechtungsfrist des Betriebsrates kein Verhalten, aus dem der Betriebsrat auf ein solches „Verlangen“ hätte schließen können, hat weder der Betriebsrat noch in der Folge der Arbeitnehmer ein Recht auf Anfechtung der Kündigung. Die Kündigungsanfechtungsklage des Arbeitnehmers wurde daher abgewiesen.