Legalzession bei Behandlungen

NEUSTE ENTSCHEIDUNGEN

Legalzession bei Behandlungsfinanzierung

OGH VOM 31.8.2016, 6 OB 121/16 G

In einer aktuellen Entscheidung hat sich der Oberste Gerichtshof (OGH) mit der Rechtsfrage zur Legalzession bei Finanzierung der Behandlung von Versicherten in fondsfinanzierten Krankenanstalten auseinandergesetzt und hat wie folgt entschieden ( 2 Ob 121/16g):

 

Behandlungsfehler in solchen Krankenanstalten schließen den Übergang der Ersatzansprüche des Geschädigten im Umfang der durch den Landesgesundheitsfonds getragenen Behandlungskosten auf den Sozialversicherungsträger nicht aus. Die seit 1996 bestehende Spitalsfinanzierung über Landesgesundheitsfonds ändert nichts daran, dass die Sozialversicherungsträger – auch gegenüber Rechtsträger von Landeskrankenanstalten – zum Regress (etwa bei Behandlungsfehlern) gemäß § 332 ASVG berechtigt sind.