GESCHÄFTSFÜHRERHAFTUNG: EXKULPIEREN SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN?
In der Entscheidung 6 Ob 198/15h hält der OGH zunächst ausdrücklich an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, wonach die Kapitalerhaltungsvorschriften auf kapitalistische Personengesellschaften analog anzuwenden sind. Zudem beschäftigte sich der OGH mit der Frage, ob die Einholung eines Sachverständigengutachtens die Sorgfaltswidrigkeit der handelnden Organe ausschließen kann.
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Masseverwalter klagte die ehemaligen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Komplementär-AG auf Schadenersatz in Höhe von € 10 Mio, weil wertvolle Beteiligungen der Kommanditgesellschaft ohne Gegenleistung auf die Konzernmutter (die Alleingesellschafterin der Komplementärgesellschaft und gleichzeitig Kommanditistin war) übertragen wurden.