OGH vom 23.2.2016, 4 OB 142/15 H
In einer jüngeren Entscheidung befasste sich der Oberste Gerichtshof (OGH) mit der Frage, ob die Handschrift eines Menschen urheberrechtlich geschützt ist.
VORGESCHICHTE
Ein Grafikdesigner verwendete die Handschrift einer Bekannten, digitalisierte die einzelnen Buchstaben und machte sie digital verwendbar. Die dadurch entstandene Computerschrift verkaufte er. Als ein Nutzer seine Computerschrift widerrechtlich und unentgeltlich verwendete, klagte er auf Unterlassung und Schadenersatz.
ERGEBNIS
Der Schuss ging nach hinten los und der Grafikdesigner verlor das Verfahren. Der OGH führte in seiner