OGH 23.6.2016, 6 OB 35/16 I
Scheidet ein Gesellschafter aus einer GmbH aus, hat dieser grundsätzlich Anspruch auf den Verkehrswert des Geschäftsanteils. In zahlreichen Gesellschaftsverträgen finden sich abweichende Regelungen. So wird beispielsweise Mitgesellschaftern ein Vorkaufsrecht oder für den Fall der Insolvenzeröffnung ein Aufgriffsrecht eingeräumt, wobei der Aufgriffspreis oft unter dem tatsächlichem Verkehrswert liegt. Grenze des Zulässigen ist die Sittenwidrigkeit. Fraglich war, ob Vereinbarungen, die Dritte (Gläubiger) wirtschaftlich benachteiligen, wirksam vereinbart werden