OGH-Entscheidung - Kein Anspruch auf Ausbildungskostenrückersatz bei fehlender Vereinbarung

OGH  vom 21.4.2023 zu 8 ObA 22/23b

Soll im Hinblick auf ein Arbeitsverhältnis eine Ausbildungskostenrückersatzpflicht begründet werden, so muss vor Antritt der Ausbildung eine solche Vereinbarung abgeschlossen werden, aus der auch die konkrete Höhe der zu ersetzenden Ausbildungskosten hervorgeht. Durch die Regelung soll der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Kenntnis darüber erlangen, auf welche Verpflichtungen er sich künftig einlässt und so die finanzielle Tragweite der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses einschätzen können.

 

Eine erst nach Beginn des Studiensemesters erstmals vorgelegten Vereinbarung, die dann unterschrieben wurde, verpflichtet nicht zum Ersatz der Kosten der berufsbegleitenden Ausbildung.

Zur Entscheidung

Mag. Ivica Jelusic, Stand 28.6.2023