OGH Entscheidung- Datenschutz bei Verbücherung eines Scheidungsvergleichs

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OGH 8 Ob 3/22g vom 30.3.2022

Für die Verbücherung der im Scheidungsvergleich enthaltenen Liegenschaftsübertragungen war bisher die vollständige Vorlage des Vergleichs erforderlich. Somit waren selbst jene Inhalte des Scheidungsvergleiches einsehbar, die für das Grundbuchsverfahren nicht relevant waren. Ein Teilauszug, welcher nur die liegenschaftsbezogenen Regelungen enthielt, war demnach nicht zulässig.

Der EGMR befasste sich in seiner Entscheidung zu E 5434/17, Liebscher/Österreich, mit dieser Frage und hielt fest, dass die vollständige Vorlage des Scheidungsvergleiches das Grundrecht der Beteiligten auf den Schutz ihrer persönlichen Daten verletzt.

Auf Basis dieser Entscheidung hat der OGH nunmehr in seiner Entscheidung vom 30.3.2022 zu 8 Ob 3/22g ausgeführt, dass auf Antrag analog zu § 178 Abs 4 Außerstreitgesetz eine Teilausfertigung des Scheidungsfolgenvergleiches, die nur die liegenschaftsbezogenen Regelungen enthält, möglich ist. Somit können die Rechte der Beteiligten auf Schutz ihrer persönlichen Daten gewahrt werden.

Zur Entscheidung

Mag. Tülay Keskin, Stand 05.7.2022