OGH vom 31.8.2022 zu 9 Ob 47/22k
Enthält ein Liegenschaftskaufvertrag nicht nur die Bestimmung, dass ein Grundstück mit sämtlichen Rechten und Vorteilen auf den Käufer übergeht, mit denen es der Verkäufer besessen hat oder zu besitzen berechtigt war, sondern auch einen allgemeinen Gewährleistungsausschluss, nimmt die Rechtsprechung im Regelfall eine ergänzende Vertragsauslegung dahingehend an, dass dem Käufer auch alle bei Vertragsabschluss unbekannten Gewährleistungs- und Schadenersatzforderungen des Verkäufers aus einem Werkvertrag mit einem Dritten, die aus einer Beeinträchtigung des Grundstücks resultieren, abgetreten werden.