OGH vom 20.10.2015

Keine Untreue (§ 153 StGB) bei rechtswirksamen Weisungen der Mutter- an die Tochtergesellschaft.

OGH VOM 20.10.2015

Gesellschafter einer GmbH können durch Gesellschafterbeschlüsse deren Geschäftsführern Weisungen erteilen. Ist die einzige Gesellschafterin der GmbH eine AG, wird dieses Recht durch deren Vorstand wahrgenommen. Weisungen des Vorstands können einen Befugnismissbrauch auf Ebene der Tochtergesellschaft ausschließen. Das ist aber nur unter der Voraussetzung möglich, dass die Weisung überhaupt rechtswirksam, also für den Geschäftsführer der GmbH verbindlich ist. Bei Weisungen durch Gesellschafterbeschlüsse, die   etwa wegen Strafgesetzwidrigkeit   (absolut) nichtig (und nicht bloß im Sinn des § 41 GmbHG anfechtbar) sind, ist dies nicht der Fall.