OGH VOM 30.8.2016, 6 OB 143/16 X
Nach der jüngst ergangenen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) 6 Ob 143/16x sind Klauseln im Gesellschaftsvertrag als rechtswirksam zu erachten, die assymetrische Gewinnverteilungen und Gewinnverwendungen einem einstimmigen Gesellschafterbeschluss vorbehalten. Der OGH betont, dass im Gesellschaftsvertrag jede von § 82 Abs 2 GmbHG abweichende Regelung über die Verteilung des Bilanzgewinns getroffen werden darf, soweit sie nicht sittenwidrig ist. Aufgrund der Einstimmigkeit ist es nämlich den Gesellschaftern möglich, durch entsprechende Stimmabgaben eine ungewollte Gewinnausschüttung zu verhindern. Den Gesellschaftern steht zudem die Möglichkeit offen, einen etwaigen Beschluss unter den Voraussetzungen des § 41 GmbHG mit einer Klage anzufechten.