Nach der Aufhebung der Safe Harbor-Vereinbarung durch den Europäischen Gerichtshof im Jahr 2015 hatten sich die EU-Kommission und die USA rasch auf das so genannte „Privacy Shield“ geeinigt, welches am 1.8.2016 in Kraft getreten ist.
Für Datenschutzexperten nicht unerwartet hat der Europäische Gerichtshof aber nunmehr in seiner Entscheidung „Schrems II“ vom 16.7.2020 auch das Privacy Shield für unwirksam erklärt. Für andere Rechtsgrundlagen der Übermittlung von Daten in die USA hat der Europäische Gerichtshof strengere Voraussetzungen vorgegeben.
Das Privacy Shield war die rechtliche Grundlage für bekannte und von vielen genutzte Dienste von Anbietern wie Facebook oder Google.