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Digitale Assistenten und vernetztes Spielzeug

DIGITALE ASSISTENTEN UND VERNETZTES SPIELZEUG

Derzeit sind digitale Assistenten und vernetztes Spielzeug im Vormarsch. Solche Geräte reagieren auf Sprachbefehle und sind meist auch mit weiteren Sensoren ausgestattet. Versprochen werden mehr Bequemlichkeit und zusätzliche Unterhaltungsmöglichkeiten, die bisher nur aus Science Fiction-Filmen bekannt waren. In technischer Hinsicht erfordern die Geräte eine Verbindung mit dem Internet und die erfassten Daten werden beim jeweiligen Hersteller verarbeitet und gespeichert.

SICHERHEITSBEDENKEN

Die erforderliche Netzanbindung öffnet das Heimnetzwerk für Angriffe Dritter und auch die übertragenen Daten können gehackt werden. Das damit verbundene Risiko wurde bereits mehrfach schlagend: Zuletzt erhielten Hacker bei einem Hersteller vernetzter Kuscheltiere unberechtigt Zugriff auf Millionen von Sprachnachrichten von Eltern und Kindern.

EINGRIFF IN PERSÖNLICHKEITSRECHTE

Grundsätzlich steht es jeder Person frei, eigene Daten an Dritte zu übertragen, wie dies durch die Nutzung sprachgesteuerter Assistenten erfolgt. Aus rechtlicher Sicht problematisch ist allerdings, wenn durch die Nutzung solcher Geräte auch Dritte betroffen sind. In Frage kommen hier sowohl Kinder als auch Besucher, die mit der Übermittlung ihrer Daten an Dritte allenfalls nicht einverstanden sind. In Deutschland wurden daher einige Spielzeuge mit Überwachungsfunktion bereits verboten.

Ebenfalls nicht unterschätzt werden sollte der eintretende Gewöhnungseffekt: Menschen, die schon als Kinder an eine beinahe durchgehende Überwachung ihres Lebens gewöhnt wurden, werden sich auch später kaum gegen überbordende Überwachungsmaßnahmen wehren. Für die Gesellschaft als Ganzes ist auch das ein Problem.