Smart Meter

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Smart Meter – Energieeffizienz vs. Datenschutz

Bisher sind in Vorarlberg nur einzelne Haushalte mit intelligenten Strommessgeräten (Smart Meter) ausgestattet, der flächendeckende Einbau von Smart Metern soll aber bald beginnen. Die Netzbetreiber argumentieren diesbezüglich mit einer Steigerung der Energieeffizienz und Kostenvorteilen, Kritiker befürchten mehr Überwachung und Kontrolle der Endverbraucher und warnen vor möglichen Sicherheitsrisiken.

EINBAU VON SMART METERN:

Die österreichische Regelung zum grundsätzlich verpflichtenden Einbau von Smart Metern geht im Detail über die europäischen Vorgaben hinaus. Aus den entsprechenden EU-Richtlinien ergibt sich weder eine absolute Verpflichtung zum Einbau von Smart Metern für alle Verbraucher, noch sind technische Spezifikationen wie zum Beispiel die Möglichkeit zur Fernabschaltung der Stromversorgung vorgegeben.

DATENSCHUTZ:

Nicht abschließend geklärt ist die Vereinbarkeit der österreichischen Bestimmungen mit der zwischenzeitlich geltenden DSGVO. Diese sieht strenge Regelungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten vor und enthält auch Vorgaben zur Datensicherheit. Weil Stromverbrauchsdaten in vielen Fällen auch personenbezogene Daten sind, gelten die Vorgaben der DSGVO auch für solche Daten.

WIDERSPRUCHSMÖGLICHKEIT:

Endverbraucher haben die Möglichkeit, sich gegen den Einbau eines Smart Meters auszusprechen. Durch eine entsprechende Verordnung wird diese Möglichkeit insofern eingeschränkt, als bei einem Widerspruch eines Endverbrauchers trotzdem ein Einbau erfolgt und lediglich die „intelligenten“ Funktionen des Messgeräts deaktiviert werden. Diese können aber aus der Ferne aktiviert werden. Ob diese Vorgangsweise gesetzeskonform ist, steht derzeit nicht fest.