OGH vom 29.6.2022 zu 8 Ob 67/21t
2022/628ecolex 2022, 968 Heft 12 v. 13.12.2022
Die Miete von Grundflächen wird in der Rechtsprechung zum Mietrechtsgesetz (MRG) der Raummiete gleichgestellt, wenn Grundflächen zur Errichtung von Superädifikaten vermietet oder untervermietet werden. Im Fall der Gleichstellung der Vermietung einer Grundfläche mit der Raummiete nach § 1 MRG müssen daher auch die Ausnahmeregelungen des MRG sinngemäß herangezogen werden.