Verweigerung von COVID-19-Tests

NEUSTE ENTSCHEIDUNGEN

Keine Motivkündigung bei unberechtigter Verweigerung von regelmäßigen COVID-19-Tests

OLG LINZ VOM 26.4.2021, 11 RA 23/21 P

Nach jüngster Rechtsprechung darf ein Arbeitnehmer einen regelmäßigen COVID-19-Test ohne triftigen Grund nicht verweigern, sofern einem Arbeitgeber durch Verordnung vorgeschrieben ist, dass er nur jenen Mitarbeitern den Zutritt zum Betrieb gewähren darf, bei denen in regelmäßigen Abständen ein Antigen- molekularbiologischer COVID-19-Test durchgeführt wird (eine solche Verpflichtung besteht für Betreiber von Kranken- und Kuranstalten sowie von Alten-, Pflege- und Behindertenheimen). Liegen keine besonderen gesundheitlichen Gründe vor, fällt nach Ansicht des OLG Linz die grundrechtlich verankerte Pflicht zur umfassenden Interessenabwägung zugunsten der Testpflicht aus.

Wird ein Arbeitnehmer wegen seiner offensichtlich unberechtigten Weigerung, die zur Leistung seiner Arbeitstätigkeit notwendigen COVID-19-Tests durchzuführen, gekündigt, handelt es sich um keine unwirksame Motivkündigung nach § 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG. Das OLG Linz als Berufungsgericht hat somit die klagsabweisende Entscheidung der ersten Instanz bestätigt (OLG Linz 26.4.2021, 11 Ra 23/21p).

 

 

Mag. Simone Rädler (Stand 5.5.2021)